Knowledge isn‘t free. You have to pay attention!
Richard, Feynman R., Nobelpreisträger Phsyik, 1965
Das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) am Abendgymnasium berechtigt zum Studium an allen deutschen Universitäten und Fachhochschulen und erhöht die Aufstiegschancen im eigenen Betrieb oder der eigenen Behörde. Das Abitur öffnet auch die Tür zu einem qualifizierten Ausbildungsplatz, ist die Einstiegsvoraussetzung für bestimmte Berufe und dient der persönlichen Entwicklung. Nicht nur das Abitur, bereits das Fachabitur eröffnet viele dieser Möglichkeiten und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen sowie einiger Studiengänge an der Universität.
Warum an unserem Abendgymnasium?
„Die SfE-Dreieich hat sehr positiv zu meiner persönlichen Entwicklung beigetragen. Mein großer Dank gilt dem engagierten und hilfsbereiten Kollegium. Durch das Abitur tun sich nun Möglichkeiten auf, die mir vorher verwehrt geblieben wären. Ich bin dankbar, dieses Ziel an und mit der SfE-Dreieich erreicht zu haben.“
Alisha R., Abitur 2020
„Ich habe hier extrem engagierte Lehrer erlebt, die einem Spaß am Lernen vermittelten und einen auch immer wieder aufbauten, wenn es Schwierigkeiten gab.“
Franziska M., Abitur 2016
Aufnahmebedingungen für das Abendgymnasium
- Mindestalter 18 Jahre
- Beratungsgespräch
- Eignungstest in Deutsch, Mathematik, Englisch
Vorkurs
- Hauptschulabschluss und
- 18-monatige Berufstätigkeit in Voll- oder Teilzeit, nachgewiesen durch
- abgeschlossene Berufsausbildung
oder - eineinhalbjährige Berufstätigkeit,
- Dazu zählen auch Erziehungszeiten, Wehr-, Zivil-, Freiwilligendienste (FSJ o.ä.).
- Nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr berücksichtigt werden.
- abgeschlossene Berufsausbildung
Die Berufstätigkeit kann erst angerechnet werden, nachdem die Tagesschule beendet wurde.
Berufstätigkeit, die parallel zum Besuch der Tagesschule erfolgt, kann nicht angerechnet werden.
Quereinstieg in die Einführungsphase (EP) / in das 1. Semester der Qualifikationsphase (QP)
- EP: Realschulabschluss
- 1. Semester QP: Zulassung zur Qualifikationsphase (QP) oder Fachhochschulreife
- Nachweis über eine zweite Fremdsprache zusätzlich zu Englisch
- 24-monatige Berufstätigkeit in Voll- oder Teilzeit, nachgewiesen durch
- abgeschlossene Berufsausbildung
oder - zweijährige Berufstätigkeit
- Dazu zählen auch Erziehungszeiten, Wehr-, Zivil-, Freiwilligendienste (FSJ o.ä.)).
- Nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr berücksichtigt werden.
- abgeschlossene Berufsausbildung
Berufstätigkeit, die parallel zum Besuch der Tagesschule erfolgt, kann nicht angerechnet werden.
Bei Fragen rund um die Aufnahme an das Abendgymnasium und für weitere Infos rufen Sie einfach im Sekretariat an: 06103 / 3131 – 6840
Der Weg zum Abitur am Abendgymnasium
Informiere dich über
- das Fächerangebot und die Stundenanzahl im Abendgymnasium.
- die Abiturprüfung an der Schule für Erwachsene Dreieich.