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Das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) am Abendgymnasium berechtigt zum Studium an allen deutschen Universitäten und Fachhochschulen und erhöht die Aufstiegschancen im eigenen Betrieb oder der eigenen Behörde. Das Abitur öffnet auch die Tür zu einem qualifizierten Ausbildungsplatz, ist die Einstiegsvoraussetzung für bestimmte Berufe und dient der persönlichen Entwicklung. Nicht nur das Abitur, bereits das Fachabitur eröffnet viele dieser Möglichkeiten und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen sowie einiger Studiengänge an der Universität.

Aufnahmebedingungen für das Abendgymnasium

  • Eignungstests in Deutsch, Englisch, Mathematik
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Beratungsgespräch

Einstieg in den Vorkurs am Abendgymnasium

  • Hauptschulabschluss und
  • 18-monatige Berufstätigkeit in Voll- oder Teilzeit, nachgewiesen durch
    abgeschlossene Berufsausbildung oder eineinhalbjährige Berufstätigkeit.
    Dazu zählen auch Erziehungszeiten, Wehr-, Zivil-, Freiwilligendienste (FSJ o.ä.).
    Nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr berücksichtigt werden.

Quereinstieg in die Einführungsphase

  • Realschulabschluss
  • Nachweis über eine zweite Fremdsprache zusätzlich zu Englisch
  • 24-monatige Berufstätigkeit in Voll- oder Teilzeit, nachgewiesen durch abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit.
    Dazu zählen auch Erziehungszeiten, Wehr-, Zivil-, Freiwilligendienste (FSJ o.ä.)). Nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr berücksichtigt werden.

Quereinstieg in das 1. Semester der Qualifikationsphase

  • Zulassung zur Qualifikationsphase oder Fachhochschulreife
  • Nachweis über eine zweite Fremdsprache zusätzlich zu Englisch
  • 24-monatige Berufstätigkeit in Voll- oder Teilzeit, nachgewiesen durch abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit.
    Dazu zählen auch Erziehungszeiten, Wehr-, Zivil-, Freiwilligendienste (FSJ o.ä.)). Nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr berücksichtigt werden.

Die Berufstätigkeit kann erst angerechnet werden, nachdem die Tagesschule beendet wurde.
Berufstätigkeit, die parallel zum Besuch der Tagesschule erfolgt, kann nicht angerechnet werden.


Bei Fragen rund um die Aufnahme an das Abendgymnasium und für weitere Infos rufen Sie einfach im Sekretariat an: 06103 / 3131 – 6840